EFS Consulting
15.06.2021

Neue chinesische Verordnung zu Fahrzeugrückrufen

Die Behörde für Marktregulierung und das Ministerium für Ökologie und Umwelt veröffentlichten kürzlich die „Regulations on the Management of Motor Vehicle Emissions Recalls.“

Ziel der Verordnung ist es, den Rückruf von Kraftfahrzeugen im Falle von Emissionsgefährdungen zu standardisieren. Diese werden definiert als „die Situation, die bei der gleichen Charge, Modell oder Kategorie von Fahrzeugen besteht, die aufgrund von Konstruktions- oder Produktionsfehlern oder der Nichteinhaltung von Umweltschutz Dauerhaftigkeitsanforderungen die nationalen Emissionsluftschadstoffnormen verletzen“.

Die Hersteller von Kraftfahrzeugen sind u.a. verpflichtet, folgende Informationen zeitnah über das Informationssystem für den Rückruf von Kraftfahrzeug-Emissionen zu melden:

(1) Die Bezeichnung und Informationen zur Garantiezeit von Emissionsteilen;

(2) Informationen über die Wartung bei ungewöhnlichen Fehlern und den Bericht zur Fehlerursachenanalyse von Emissionsteilen;

(3) Informationen wie Benachrichtigungen und Ankündigungen von technischen Dienstleistungen wie Wartung und Fern-Upgrades im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugemissionen;

(4) Informationen über die Prüfung der Konformität von Kraftfahrzeugen im Betrieb;

(5) Informationen über Rechtsstreitigkeiten, Schiedsverfahren und andere Informationen im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugemissionen;

(6) Informationen über Rückrufe im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugemissionen, die außerhalb der Volksrepublik China durchgeführt wurden;

(7) Andere Informationen im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugemissionen, die gemeldet werden müssen.

Die neue Verordnung ist in Übereinstimmung mit dem „Law of the People’s Republic of China on the Prevention and Control of Air Pollution“ formuliert. Sie tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.

 

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