EFS Consulting
10.12.2020

Endgültige Version der Verordnung für Felgen veröffentlicht

Nach mehreren Monaten veröffentlichte Indien die endgültige Version der Automobile Wheel Rim Component (Quality Control) Order, 2020, die die BIS-Zertifizierung für Felgen festlegt 

Gemäß der Automobile Wheel Rim Component (Quality Control) Order, 2020, müssen Felgen, die in Indien hergestellt und importiert werden, dem jeweiligen indischen Standard entsprechen und das Standardzeichen der Lizenz des Amtes, gemäß Schema I des Schedule-II des Bureau of Indian Standards (Conformity Assessment) Regulations, 2018, tragen.  

Betroffen sind Felgen für PKW, LKW und Busse sowie für zwei- und dreirädrige Fahrzeuge. 

Zusätzlich wird es eine Ausnahme von der BIS-Zertifizierung für Felgen in Kleinserienproduktion geben, und zwar für:  

„bis zu fünf Felgen pro Fahrzeug in Bezug auf Regel 126A der Central Motor Vehicles Rules, 1989, die eine Lockerung der Prüfung gewährt, wenn die Anzahl der in Indien verkauften Fahrzeuge für ein bestimmtes Basismodell und dessen Varianten, in einem aufeinander folgenden Zeitraum von sechs Monaten, im Jahr weniger als 250 Stück beträgt“. 

Die Verordnung wird ein Jahr nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten, d.h. am 22. September 2021. 

Der vollständige Text der Verordnung kann hier abgerufen werden. 

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