EFS Consulting
17.12.2020

Ende der Übergangsfrist der Verification of Conformity

In Marokko endet die Toleranzfrist für Produkte, die der Verification of Conformity (VoC) im Exportland unterliegen, am 1. Januar 2021. 

Die marokkanischen Behörden haben offiziell bekannt gegeben, dass die Toleranzfrist für Produkte, die einer Prüfung im Exportland unterliegen, am 1. Januar 2021 endet. Ab diesem Tag müssen alle gewerblichen Produkte, die im Ausfuhrland einer VoC unterzogen werden, eine Konformitätsbescheinigung einer akkreditierten Stelle vorlegen, um am Bestimmungsort abgefertigt werden zu können. 

Seit dem 19. Juni 2020 haben Importeure die Möglichkeit, Produkte, denen keine Konformitätsbescheinigungen vorliegt, zur Kontrolle an den marokkanischen Grenzübergängen vorzulegen. Diese Möglichkeit endet nun am 31. Dezember 2020 aufgrund von Einschränkungen im Zusammenhang mit Covid-19. 

Daher werden nach dem neuen Importkontrollsystem nur noch wenige Produktgruppen einer Prüfung an der marokkanischen Grenze unterzogen. Für den Rest der betroffenen gewerblichen Produkte wird die Kontrolle in den Exportländern durchgeführt. Dennoch können Ladungen, die vor dem 1. Januar 2021 ohne Konformitätszertifikat nach Marokko versandt werden, bei der Ankunft an den marokkanischen Grenzübergängen kontrolliert werden. 

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um mehr über das marokkanische VoC (Verification of Conformity)-Programm und dessen Importbestimmungen zu erfahren. 

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