EFS Consulting
09.12.2020

Datenaustauschsystem für Übereinstimmungsbescheinigungen

Vor einigen Tagen hat die Europäische Kommission entschieden, wo OEMs und Typgenehmigungsbehörden Daten von Übereinstimmungsbescheinigungen für Fahrzeuge austauschen sollen 

Gemäß der Verordnung (EU) 2018/858 über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen sollte die Europäische Kommission Durchführungsrechtsakte erlassen, in denen unter anderem das Mittel zum Austausch der Daten der Konformitätsbescheinigung in elektronischer Form festgelegt ist. 

In dem kürzlich veröffentlichten Entwurf der Durchführungsverordnung hat die Kommission beschlossen, das europäische Fahrzeug- und Führerscheininformationssystem EUCARIS (European Car and Driving Licence Information System) für den Austausch dieser Daten zu benennen. Der Hersteller muss die Konformitätsbescheinigung jener nationalen EUCARIS-Zugangsstelle zur Verfügung stellen, die die Typgenehmigung für das Gesamtfahrzeug erteilt hat. Dies sollte in Übereinstimmung mit dem Format und der Struktur der Datenelemente und der standardisierten Mitteilungen gemäß Artikel 2 der Durchführungsverordnung erfolgen. 

Der Hersteller und die Genehmigungsbehörde sollen die von EUCARIS festgelegten standardisierten IVI-Meldungen (Initial Vehicle Information) für den Austausch der Konformitätsbescheinigungen als strukturierte Daten in elektronischer Form verwenden. 

Den vollständigen Text der Durchführungsverordnung finden Sie hier. 

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