EFS Consulting
04.08.2021

Änderungen der UN-Regelung Nr. 160

Vor kurzem wurden Änderungen der neuen UN-Regelung Nr. 160 über den Ereignisdatenspeicher veröffentlicht.

Wie wir bereits vor einigen Wochen berichtet haben (siehe Insights), wurde am 21. Juni 2021 die neue UN-Regelung Nr. 160 – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich des Ereignisdatenspeichers, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Vor einigen Tagen sind bereits die ersten Änderungsanträge zu dieser Regelung erschienen.

Ziel der UN-Regelung Nr. 160 ist es, einheitliche Bestimmungen für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen der Klassen M1 und N1 hinsichtlich ihrer Ereignisdatenspeicher (EDR) festzulegen.  Die Bestimmungen betreffen die Mindesterhebung, Speicherung und Überlebensfähigkeit von Daten über Kraftfahrzeugunfälle.

 

Für mehr Informationen über die UN-Regelungen und die jüngste Änderung der UN-Regelung Nr. 160 kontaktieren Sie unser Product Compliance Team.

 

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